Rechtsanwältin Dr. Inge Schneider

Fotorecht

  • Probleme mit Fotodiebstahl durch Copy and Paste ?
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  • Unerlaubte Verwendung von Fotos im Internet
  • Fotos auf privaten/gewerblichen Websites/eBay
  • Abmahnungen durch Bildagenturen/Getty Images/Masterfiles
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärungen
  • Auskunftsansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • außergerichtliche Konfliktlösung
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  • Fotografien sind als Lichtbilder nach § 72 UrhG so gut wie immer urheberrechtlich geschützt - egal ob sie vom Profi oder vom Hobbyfotografen stammen. Jede Nutzung bedarf der Genehmigung durch den Fotografen.

 

  • Bei unbefugter Verwendung einer Fotografie hat der Fotograf oder der  Rechteinhaber (Bildagentur) Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Erstattung der Anwaltskosten, § 97 UrhG.

 

  • Für die Berechnung des zu zahlenden Schadensersatzes gelten eigene Regeln, die vom Einzelfall abhängen. Die Schadensersatzsummen reichen von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro.

 

  • Zur empfohlenen Vorgehensweise beraten wir Sie gerne. Senden Sie uns  einfach eine E-Mail mit einer Kurzbeschreibung Ihres Problems.