Fotorecht
- Probleme mit Fotodiebstahl durch Copy and Paste ?
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- Unerlaubte Verwendung von Fotos im Internet
- Fotos auf privaten/gewerblichen Websites/eBay
- Abmahnungen durch Bildagenturen/Getty Images/Masterfiles
- Strafbewehrte Unterlassungserklärungen
- Auskunftsansprüche
- Schadensersatzansprüche
- außergerichtliche Konfliktlösung
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- Fotografien sind als Lichtbilder nach § 72 UrhG so gut wie immer urheberrechtlich geschützt - egal ob sie vom Profi oder vom Hobbyfotografen stammen. Jede Nutzung bedarf der Genehmigung durch den Fotografen.
- Bei unbefugter Verwendung einer Fotografie hat der Fotograf oder der Rechteinhaber (Bildagentur) Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Erstattung der Anwaltskosten, § 97 UrhG.
- Für die Berechnung des zu zahlenden Schadensersatzes gelten eigene Regeln, die vom Einzelfall abhängen. Die Schadensersatzsummen reichen von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro.
- Zur empfohlenen Vorgehensweise beraten wir Sie gerne. Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit einer Kurzbeschreibung Ihres Problems.