Fotorecht

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  • Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung

 

  • Ihre Rechte als Fotograf

  • Als Fotograf erwerben Sie das Urheberrecht an allen Ihren Fotos ohne Formailien wie ©- Vermerk oder Registereintragungen unmittelbar durch die Aufnahme des Bildes.
  • Dem Fotografen steht das alleinige Recht zu, seine Fotos zu verwerten und Dritten Nutzungsrechte daran einzuräumen.
  • Der  Fotograf bestimmt, ob sein Foto in einer Zeitung, einem Buch, einem Werbeprospekt abdruckt oder im Internet gezeigt werden darf.
  • Der Fotograf bestimmt auch , ob und wie seine Fotos mit einem Fotografenvermerk zu versehen sind.