Markenrecht
- Markennamen
- Firmennamen
- Künstlernamen
- Werktitel
- Logos
- Markenanmeldungen
- Markenrecherchen
- Markenüberwachungen
- Titelschutzanzeigen
- Vertretung in Markenverletzungsverfahren
Der Regelstreitwert bei Markenrechtsverletzungen liegt bei 50.000,- Euro
Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000,- Euro.
BGH, Beschluss vom 16.03.2006, Aktenzeichen: I ZB 48/05