Rechtsanwältin Dr. Inge Schneider

Markenrecht

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Der Regelstreitwert bei Markenrechtsverletzungen liegt bei 50.000,- Euro

 

Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000,- Euro.

BGH, Beschluss vom 16.03.2006, Aktenzeichen: I ZB 48/05