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Aktuelle Beratungsfelder im Presserecht
- Namensschutz in der Wort-und Bild-Berichterstattung
- Schutz des Rechts am eigenen Bild
- Schutz des postmortalen Persönlichkeitrechts
- Einstweiliger Rechtsschutz gegen rechtsverletzende Publikationen (Print, Internet, TV)
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Schadensersatz und Geldentschädigungen
- Gegendarstellungen, Widerruf und Richtigstellungen im Pressebereich
- Prüfung von beabsichtigten Publikationen auf mögliche Rechtsverstöße
- Erstellung und Abwehr von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
- Einleitung und Abwehr von einstweiligen Verfügungen
- Gerichtliche Abwehr und Durchsetzung presserechtlicher Ansprüche
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Im Bereich des Presserechts und Persönlichkeitsschutzes beraten wir Sie bei der Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch
unrichtige Presseberichterstattung oder unberechtigte Verwendung Ihres Namens oder Ihres Abbildes in der Werbung oder im Internet.
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Eine Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf Tatsachenbehauptungen in einem Bericht beziehen, nicht auf Meinungen,
Vermutungen oder Werturteile.
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Bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts haben Sie nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern in schweren Fällen auch
einen Anspruch auf angemessene Geldentschädigung.
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In Fällen des Presserechts und des Persönlichkeitsschutzes übernimmt (im Gegensatz zu Urheberrechtsfällen) in der Regel die
Rechtsschutzversicherung die Kosten.