Presserecht und Persönlichkeitsschutz

  • Aktuelle Beratungsfelder im Presserecht
  • Namensschutz in der Wort-und Bild-Berichterstattung
  • Schutz des Rechts am eigenen Bild
  • Schutz des postmortalen Persönlichkeitrechts
  • Einstweiliger Rechtsschutz gegen rechtsverletzende Publikationen (Print, Internet, TV)
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Schadensersatz und Geldentschädigungen
  • Gegendarstellungen, Widerruf und Richtigstellungen im Pressebereich
  • Prüfung von beabsichtigten Publikationen auf mögliche Rechtsverstöße
  • Erstellung und Abwehr von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
  • Einleitung und Abwehr von einstweiligen Verfügungen
  • Gerichtliche Abwehr und Durchsetzung presserechtlicher Ansprüche
  • Im Bereich des Presserechts und Persönlichkeitsschutzes beraten wir Sie bei der Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch unrichtige Presseberichterstattung oder unberechtigte Verwendung Ihres Namens oder Ihres Abbildes in der Werbung oder im Internet.
  • Eine Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf Tatsachenbehauptungen in einem  Bericht beziehen, nicht auf Meinungen, Vermutungen oder Werturteile. 
  • Bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts haben Sie nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern in schweren Fällen auch einen Anspruch auf angemessene Geldentschädigung.
  • In Fällen des Presserechts und des Persönlichkeitsschutzes übernimmt (im Gegensatz zu Urheberrechtsfällen) in der Regel die Rechtsschutzversicherung die Kosten.