Neues Urheberrecht 2008
Das Urheberrecht wurde zum 1. Januar 2008 weiter an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. Auszugsweise geht es um folgende Neuregelungen:
1. Privatkopie
Die Privatkopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt.
Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nun auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt, vgl. § 53 UrhG n.F.. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klar erfasst. In Zukunft gilt:
Wenn offensichtlich ist, dass es sich um ein illegales Angebot im Internet handelt, darf von dem angebotenen Werk keine Privatkopie durch Download auf den eigenen Computer hergestellt werden. Offensichtlich illegal sind Internet-Tauschbörsen.
2. Kopierschutz
Es bleibt bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Das ist durch EU-Recht zwingend vorgegeben. Die zulässige Privatkopie findet dort ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Es gibt also kein "Recht auf Privatkopie".
Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Kanzlei für Urheber- und Medienrecht München