Recht am eigenen Bild

Unerlaubte Veröffentlichung von Personenbildnissen

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch darüber bestimmen kann, was mit seinem Personenbildnis in der Öffentlichkeit geschieht. Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, kann jeder frei darüber entscheiden,  wo und wie Bilder von seiner Person veröffentlicht werden dürfen.

Geldentschädigung für die Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Bei besonders gravierenden Verletzungen des Rechts am eigenen Bild kann vom Täter nicht nur die Löschung und Herausgabe des Bildmaterials, sondern auch eine nicht unerhebliche Geldentschädigung gefordert werden. 

Aktfotos im Internet

Unerlaubt ins Netz gestellte Aktfotos stellen regelmäßig einen besonders schweren Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar. Haben Sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt, handelt es sich um eine schwere Verletzung Ihrer geschützten Privatsphäre. Selbst wenn Sie jemandem die Bilder selbst geschickt haben, besteht ein Anspruch auf Löschung (OLG Koblenz, AZ 3 U 1288/13). In vielen Fällen kann eine hohe Geldentschädigung geltend gemacht werden. Das Recht ist auf Ihrer Seite. Wenn Sie den Täter namentlich kennen, sollten Sie rasch einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen..

Rechtsschutzversicherung

In diesen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Beauftragung. Bitte teilen Sie uns die Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihre Versicherungsnummer mit.

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