Die Kanzlei FROMMER LEGAL (vormals Waldorf Frommer) in München ist auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Wir bekommen laufend Anrufe von Internetnutzern, die eine Abmahnung von FROMMER LEGAL erhalten haben. Meist sollen illegal Filme und TV-Folgen heruntergeladen und geteilt und damit gegen das Urheberrecht verstoßen worden sein. Die Anwälte von FROMMER LEGAL fordern die Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz sowie Anwaltskosten zu bezahlen. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL wegen Filesharing erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, uns zu Ihrer Verteidigung einzuschalten. FROMMER LEGAL geht regelmäßig auch gerichtlich gegen Abgemahnte vor. Deshalb ist es besonders wichtig, sich von Anfang an von einer mit diesen Fällen seit vielen Jahren vertrauten Anwaltskanzlei beraten zu lassen.
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Und Sie haben unten in unserer Liste weitere TV-Serien und Kinofilme entdeckt, die über Ihren Internetanschluß heruntergeladen worden sein könnten? Dann wird es höchste Zeit, unseren Rat zu vorbeugenden Unterlassungserklärungen zur Verhinderung von Folgeabmahnungen einzuholen.
Wenn vorsorglich, also noch bevor die nächste Abmahnung eingeht, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben wird, kann keine Abmahngebühr mehr verlangt werden. Deshalb unterbleibt in aller Regel der Versand von weiteren Abmahnungen. Wir haben bereits in verschiedenen Fällen erfolgreich vorbeugende Unterlassungserklärungen für unsere Mandanten abgegeben.
Filesharing Klagen in München werden besonders häufig von der Kanzlei Frommer Legal geführt. Anders als vor den Landgerichten kann man sich vor den Amtsgerichten theoretisch auch ohne eigenen Anwalt verteidigen. Ratsam ist dies allerdings nicht, denn es gibt so manchen prozessualen Fallstrick.
Bestreiten der Richtigkeit der technischen Ermittlungen
Die Richtigkeit der IP-Adressermittlung oder der Zuordnung der Adresse pauschal zu bestreiten, ist nicht empfehlenswert. Das Amtsgericht München holt in diesem Fall regelmäßig ein oder gar mehrere Sachverständigengutachten ein, die für die Beklagtenseite mit 5.000.- bis 10.000,- Euro an zusätzlichen Kosten zu Buche schlagen können.
Sekundäre Darlegungslast
Das wichtigste und schwierigste Verteidigungselement ist die präzise Darstellung der Geschehensabläufe im Haushalt des Abgemahnten. Das Amtsgericht München akzeptiert kein pauschales Bestreiten der Tat und auch keine angeblichen Hacker oder unbekannte Dritte. Erforderlich ist die Erfüllung der sog. sekundären Darlegungslast durch die detaillierte Darstellung eines Geschehensablaufs, der zeigt, dass der ermittelte Anschlussinhaber nicht der Täter ist. Erfolgreich verteidigen kann man sich in München also nur, wenn man für jeden einzelnen Tatzeitpunkt überzeugend darlegen kann, dass man selbst nicht der Täter ist und stattdessen andere, namentlich zu nennende Personen ernsthaft als Täter in Betracht kommen. Diese Personen werden vom Gericht als Zeugen geladen und vernommen.
So verhalten Sie sich richtig:
Urheberrecht – Rechteklärung, Lizenzen und Honorare, Durchsetzung und Abwehr von medienrechtlichen Ansprüchen bei
Urheberrechtsverletzungen, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz;
Abmahnung - Anwalt, München, Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing und unerlaubter Fotonutzung, Kanzlei Frommer Legal,
Bittorrent, Popcorn Time, Wiederholungsgefahr, vorbeugende Unterlassungserklärung, Vertragsstrafen, Mahnbescheid, Klageverfahren;
Medienvertragsrecht - Vertragsgestaltung, Verhandlung von Medienverträgen, Überprüfung von Vertragskonditionen auf
Branchenüblichkeit;
Foto & Bildrechte - Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung, Fotografennennung, MFM-Tarife;
Recht am eigenen Bild - Unerlaubte Nutzung von Personenbildnissen, Durchsetzung von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen, Schadensersatz- und Geldentschädigungsforderungen;
Presse & Medienrecht – Löschung negativer Bewertungen im Internet, Schutz gegen Beleidigungen und unwahre
Behauptungen, Gegendarstellungen;
Buchverlag - Überprüfung von Verlagsverträgen, Honorarregelungen, Titelschutz, Zitatrecht;
Wettbewerbsrecht - Website-Plagiate, Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb;
Markenrecht - Markenrecherchen, Markenanmeldungen, Abmahnung wegen Markenrecht;
Rechtsanwältin
Dr. Inge Schneider
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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