Kosten

Kostentransparenz

Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz. Deshalb klären wir auf Wunsch vorab über die voraussichtlichen Gebühren auf. Die Kosten für anwaltliche Beratungsleistungen sind aber immer so individuell wie das zu bearbeitende Mandat. Aus diesem Grund können wir ihnen erst einen Kostenvoranschlag unterbreiten, wenn wir nähere Informationen zu Ihrem rechtlichen Problem erhalten haben.

 

Honorar und Beratungshilfe

Wir bieten Ihnen je nach Lage des Falles ein Pauschalhonorar, eine Abrechnung auf Stundenbasis oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Wenn keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird, errechnet sich die Höhe der gesetzlichen Gebühren für unsere anwaltliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert. 

 

Für Abgemahnte, die Arbeitslosengeld bzw. Hartz 4 beziehen, als Studenten oder Rentner über ein geringes Einkommen verfügen, bietet der Staat die Kostenübernahme im Rahmen der sog. Beratungshilfe an. Diese können Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht beantragen. Ihnen wird ein Beratungshilfeschein ausgestellt, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie dann einen Anwalt kontaktieren und sich kostenlos beraten lassen.  

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie, ob diese eintritt. Ihre Anwaltskosten werden auf jeden Fall übernommen, wenn Sie in Ihren Persönlichkeitsrechten oder in Ihrem Recht am eigenen Bild verletzt sind. Wir arbeiten mit Rechtsschutzversicherungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen wie zum Beispiel ADAC, Advocard, Allianz, Concordia, DAS, Deurag, Ergo, LMV, Örag, Protecta und Zurich.