Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz. Deshalb klären wir auf Wunsch vorab über die voraussichtlichen Gebühren auf. Die Kosten für anwaltliche Beratungsleistungen sind aber immer so individuell wie das zu bearbeitende Mandat. Aus diesem Grund können wir ihnen erst einen Kostenvoranschlag unterbreiten, wenn wir nähere Informationen zu Ihrem rechtlichen Problem erhalten haben.
Wir bieten Ihnen je nach Lage des Falles ein Pauschalhonorar, eine Abrechnung auf Stundenbasis oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Wenn keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird, errechnet sich die Höhe der gesetzlichen Gebühren für unsere anwaltliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert.
Für Abgemahnte, die Arbeitslosengeld bzw. Hartz 4 beziehen, als Studenten oder Rentner über ein geringes Einkommen verfügen, bietet der Staat die Kostenübernahme im Rahmen der sog. Beratungshilfe an. Diese können Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht beantragen. Ihnen wird ein Beratungshilfeschein ausgestellt, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie dann einen Anwalt kontaktieren und sich kostenlos beraten lassen.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie, ob diese eintritt. Ihre Anwaltskosten werden auf jeden Fall übernommen, wenn Sie in Ihren Persönlichkeitsrechten oder in Ihrem Recht am eigenen Bild verletzt sind. Wir arbeiten mit Rechtsschutzversicherungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen wie zum Beispiel ADAC, Advocard, Allianz, Concordia, DAS, Deurag, Ergo, LMV, Örag, Protecta und Zurich.
Urheberrecht – Rechteklärung, Lizenzen und Honorare, Durchsetzung und Abwehr von medienrechtlichen Ansprüchen bei
Urheberrechtsverletzungen, Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz;
Abmahnung - Anwalt, München, Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing und unerlaubter Fotonutzung, Kanzlei Frommer Legal,
Bittorrent, Popcorn Time, Wiederholungsgefahr, vorbeugende Unterlassungserklärung, Vertragsstrafen, Mahnbescheid, Klageverfahren;
Medienvertragsrecht - Vertragsgestaltung, Verhandlung von Medienverträgen, Überprüfung von Vertragskonditionen auf
Branchenüblichkeit;
Foto & Bildrechte - Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung, Fotografennennung, MFM-Tarife;
Recht am eigenen Bild - Unerlaubte Nutzung von Personenbildnissen, Durchsetzung von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen, Schadensersatz- und Geldentschädigungsforderungen;
Presse & Medienrecht – Löschung negativer Bewertungen im Internet, Schutz gegen Beleidigungen und unwahre
Behauptungen, Gegendarstellungen;
Buchverlag - Überprüfung von Verlagsverträgen, Honorarregelungen, Titelschutz, Zitatrecht;
Wettbewerbsrecht - Website-Plagiate, Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb;
Markenrecht - Markenrecherchen, Markenanmeldungen, Abmahnung wegen Markenrecht;
Rechtsanwältin
Dr. Inge Schneider
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Leopoldstr. 87
80802 München
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Tel.: 089 - 520 469 81
Fax: 089 - 520 127 91
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Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht München