Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung

Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Fotoklau und fehlender Fotografennennung

Die unerlaubte Nutzung von fremdem Bildmaterial ist riskant, denn praktisch jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch dann, wenn das Bild ohne Urheberrechtsvermerk im Internet steht und man nicht weiß, von wem es stammt. Selbst einfache Schnappschüsse sind gesetzlich geschützt.

 

Recht am eigenen Bild

Bevor man ein fremdes Bild mit Copy & Paste in einen Internetauftritt einfügt, sollte man auch bedenken, dass nicht nur dem Fotografen Rechte zustehen können, sondern auch der auf dem Foto abgebildeten Person.  

 

Abmahnkosten, Schadensersatz und Vertragsstrafe

Bildnutzungen ohne vorherige Einwilligung des Fotografen bzw. der abgebildeten Person sind meist unzulässig und verletzen die Urheberrechte des Fotografen bzw. das Recht am eigenen Bild der fotografierten Person. Unerlaubte Fotonutzungen können zu Abmahnungen mit hohen Abmahnkosten, Schadensersatzforderungen und nicht selten auch zu hohen Vertragsstrafen führen.

 

Das kann im Einzelfall sehr teuer werden. Besonders gefährlich sind Abmahnungen von Berufsfotografen, Architekturfotografen, Werbefotografen und internationalen Bildagenturen wie Getty Images International. Besonders kostspielig sind Unterlassungsklagen der Kanzlei Waldorf Frommer für Getty Images International und StockFood.

 

Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben

Wirft man Ihnen vor, fremdes Bildmaterial unerlaubt genutzt zu haben, müssen Sie nicht alles akzeptieren, was in dem Abmahnschreiben und der Unterlassungserklärung verlangt wird. Oft sind die Forderungen zu weitgehend oder beinhalten ein Schuldanerkenntnis. Ein erfahrener Anwalt weiß, was man weglassen sollte und was nicht.

 

Wir beraten Sie mit folgender Zielsetzung

  • Vermeidung von Gerichtsverfahren und hohen Prozesskosten (Schadensbegrenzung)
  • Abwehr oder Reduzierung von Abmahngebühren und Schadensersatz (Schadensminderung)
  • Vermeidung von hohen Vertragsstrafen (Schadensvorbeugung)

 

In diesen Fällen können wir Ihnen weiterhelfen

  • Abwehr von Abmahnungen wegen Fotoklau und/oder fehlender Fotografennennung
  • Formulierung von konkret auf den Einzelfall bezogenen Unterlassungserklärungen
  • Beratung, wie man hohe Vertragsstrafen durch unabsichtliche Verstöße vermeidet
  • Verteidigung in Klageverfahren wegen Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

 

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung erhalten? Wir vertreten regelmäßig eine Vielzahl von Mandanten bei der Abwehr von Abmahnungen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich. Besonders häufig haben wir mit Abmahnungen und Klageverfahren der Kanzlei Frommer Legal für AUGUST Images, Getty Images und StockFood zu tun.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Anwaltliche Prüfung der Abmahnung
  • Individuelle Beratung vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Besprechung der Lösungsmöglichkeiten
  • Formulierung einer individuellen Unterlassungserklärung
  • Beratung zu den Gefahren einer vorschnell abgegebenen Unterlassungserklärung
  • Beratung zum Thema Vertragsstrafe
  • Beratung zur Auskunftserteilung
  • Abwehr von Ermittlungskosten und Abmahnkosten
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Lizenznachforderungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Unser Tipp:

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Bildnutzung erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage in unserem Kontaktformular gleich beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

 Wir prüfen Ihren Fall und melden uns schnellstmöglich!