Presse & Medienrecht

Unzulässige Berichte in den Medien können auf Dauer das Ansehen und den Ruf von Privatpersonen wie auch Unternehmen erheblich beeinträchtigen. Unwahre Berichterstattung und unzulässige Foto- oder Filmaufnahmen brauchen jedoch nicht hingenommen werden. Medienopfer sind keineswegs schutzlos. Allerdings verhindert nur eine schnelle Reaktion weiteren Schaden.

 

Unser Beratungsangebot

Die Interessenvertretung von Unternehmen, Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen gegenüber unzulässiger Berichterstattung in den Medien bildet bei uns einen besonderen Schwerpunkt.

Eine unlautere Presseberichterstattung kann die Ehre eines Menschen oder den guten Ruf eines Unternehmens zerstören. Ob unwahre Behauptungen, rechtswidrig hergestellte Foto- und Filmaufnahmen oder Verletzungen der Privat- und Intimsphäre – es gibt viele Arten von Rechtsverletzungen. Aber auch vielfältige Möglichkeiten der Gegenwehr: Gegendarstellung, Schmerzensgeld, Geldentschädigung, Schadenersatz, Unterlassung oder Widerruf. Wir finden die richtige Antwort und sorgen dafür, dass Ihr Ansehen in der Öffentlichkeit gewahrt wird.

 

  • Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • Recht am eigenen Bild
  • Löschung unzulässiger Negativbewertungen im Internet
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Wort- und Bildberichterstattungen
  • Schutz vor Rufschädigung (unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik)

Thema Rechtsschutzversicherung

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesen Fällen die Anwaltskosten. Wir kümmern uns gerne um die Deckungszusage, wenn Sie uns den Namen Ihrer Versicherung und Ihre Versicherungsnummer mitteilen. 

Zögern Sie nicht, uns Ihr Anliegen in unserem Kontaktformular zu schildern. Am besten gleich mit einem Link zu dem rechtsverletzenden Bericht oder Inhalt.

 Wir prüfen Ihren Fall und melden uns schnellstmöglich!