Bei einer Abmahnung im Urheber- und Medienrecht handelt es sich um ein Anwaltsschreiben, mit dem der Empfänger aufgefordert wird, eine bestimmte unerlaubte Nutzung von geschützten Werken oder ein bestimmtes Verhalten ab sofort zu unterlassen.
Der Anwalt fordert den Empfänger auf, binnen einer meist sehr kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben, deren Einhaltung durch eine Vertragsstrafe abgesichert ist. Meist wird der Empfänger auch aufgefordert, die Abmahnkosten zu erstatten und Auskunft über Art und Dauer der unerlaubten Nutzung zu erteilen.
Reagiert der Empfänger nicht, kann der Verletzte seine Rechte gerichtlich geltend machen. Dies geschieht entweder im Wege einer einstweiligen Verfügung oder durch eine Unterlassungsklage. Beides ist für den Abgemahnten meist deutlich kostspieliger als die sofortige und richtige Reaktion auf die Abmahnung.
Wir sind langjährige Spezialisten bei der Verteidigung gegen Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal (Filesharing, Tauschbörsen, Foto) für Leonine und Warner Brothers Entertainment wegen aktueller Kinofilme, IPPC Law (Filme von MG Premium), Deubelli (Fotos), Meissner & Meissner (Stadtpläne), Sievers, Albrecht & Bischoff u.a.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese unserem Kontaktformular gleich beifügen.
Dies beschleunigt die Bearbeitung.
Urheberrecht – Rechteklärung, Lizenzen, Honorare, Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung, Unterlassung, Auskunft,
Schadensersatz;
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Rechtsanwältin
Dr. Inge Schneider
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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