Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung

Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Fotoklau und fehlender Fotografennennung

Die unerlaubte Nutzung von fremdem Bildmaterial ist riskant, denn praktisch jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch dann, wenn das Bild ohne Urheberrechtsvermerk im Internet steht und man nicht weiß, von wem es stammt. 

 

Recht am eigenen Bild

Bevor man ein fremdes Bild mit Copy & Paste in einen Internetauftritt einfügt, sollte man auch bedenken, dass nicht nur dem Fotografen Rechte zustehen können, sondern auch der auf dem Foto abgebildeten Person.  

 

Abmahnkosten, Schadensersatz und Vertragsstrafe

Bildnutzungen ohne vorherige Einwilligung des Fotografen bzw. der abgebildeten Person sind meist unzulässig und verletzen die Urheberrechte des Fotografen bzw. das Recht am eigenen Bild der fotografierten Person. Unerlaubte Fotonutzungen können zu Abmahnungen mit hohen Abmahnkosten, Schadensersatzforderungen und nicht selten auch zu hohen Vertragsstrafen führen. Das kann im Einzelfall teuer werden.  

 

Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben

Wirft man Ihnen vor, fremdes Bildmaterial unerlaubt genutzt zu haben, müssen Sie nicht alles akzeptieren, was in dem Abmahnschreiben und der Unterlassungserklärung verlangt wird. Oft sind die Forderungen zu weitgehend oder beinhalten ein Schuldanerkenntnis. Ein erfahrener Anwalt weiß, was man weglassen sollte und was nicht.

 

Wir beraten Sie mit folgender Zielsetzung

  • Prüfung und Abwehr von Abmahnungen 
  • Vermeidung von Gerichtsverfahren und hohen Prozesskosten (Schadensbegrenzung)
  • Abwehr oder Reduzierung von Abmahngebühren und Schadensersatz (Schadensminderung)
  • Formulierung von konkret auf den Einzelfall bezogenen Unterlassungserklärungen
  • Vermeidung von Vertragsstrafen wegen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung

Haben Sie eine Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung erhalten? Wir vertreten regelmäßig eine Vielzahl von Mandanten bei der Abwehr von Abmahnungen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich. Langjährige Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal für internationale Bildagenturen wie August Images, Getty Images und Stock Food.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Anwaltliche Prüfung der Abmahnung
  • Individuelle Beratung vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Besprechung der Lösungsmöglichkeiten
  • Formulierung einer individuellen Unterlassungserklärung
  • Beratung zu den Gefahren einer Unterlassungserklärung
  • Beratung zum Thema Vertragsstrafe
  • Beratung zur Auskunftserteilung
  • Abwehr von Ermittlungskosten und Abmahnkosten
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen 
  • Außergerichtliche Vertretung

Unser Tipp:

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Bildnutzung erhalten haben, können Sie diese Ihrer Anfrage in unserem Kontaktformular gleich beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

 Wir prüfen Ihren Fall und melden uns schnellstmöglich!