Kosten

Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz. Deshalb klären wir auf Wunsch vorab über die voraussichtlichen Gebühren auf. Die Kosten für anwaltliche Beratungsleistungen sind aber immer so individuell wie das zu bearbeitende Mandat. Aus diesem Grund können wir ihnen erst einen Kostenvoranschlag unterbreiten, wenn wir nähere Informationen zu Ihrem rechtlichen Problem erhalten haben. 

 

Honorare

Wir bieten je nach Lage des Falles die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Stundenbasis an. In geeigneten Fällen arbeiten wir auch auf Basis eines Pauschalhonorars.  Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird, errechnet sich die Höhe unserer Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

  

Falls Sie uns damit beauftragen wollen, einen Vertrag zu überprüfen oder zu entwerfen, gelten folgende Regelungen: Eine einfache Vertragsprüfung übernehmen wir ab 350,- Euro (inkl. MwSt.), im unternehmerischen Bereich ab 500,- Euro (inkl. MwSt.). Den individuellen Entwurf von Lizenzverträgen oder sonstigen Vertragswerken bieten wir auf Stundenbasis an, wobei die Kosten auch von der Schwierigkeit und Länge des Vertrages abhängen. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.

 

 

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir für Sie, ob diese eintritt. Ihre Anwaltskosten werden zum Beispiel übernommen, wenn Sie in Ihren Persönlichkeitsrechten oder in Ihrem Recht am eigenen Bild verletzt sind. Wir arbeiten mit Rechtsschutzversicherungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen wie etwa ADAC, Advocard, Allianz, ARAG, Concordia, DAS, DEURAG, Ergo, LMV, Örag, Protekta und Zürich.