Recht am eigenen Bild

Unerlaubte Veröffentlichung von Personenbildnissen

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch darüber bestimmen kann, was mit seinem Personenbildnis in der Öffentlichkeit geschieht. Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, kann jeder frei darüber entscheiden,  wo und wie Bilder von seiner Person veröffentlicht werden dürfen.

Geldentschädigung für die Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Bei besonders gravierenden Verletzungen des Rechts am eigenen Bild kann vom Täter nicht nur die Löschung und Herausgabe des Bildmaterials, sondern auch eine nicht unerhebliche Geldentschädigung gefordert werden. 

Rechtsschutzversicherung

In diesen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Beauftragung. Bitte teilen Sie uns die Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihre Versicherungsnummer mit.

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