Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch darüber bestimmen kann, was mit seinem Personenbildnis in der Öffentlichkeit geschieht. Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, kann jeder frei darüber entscheiden, wo und wie Bilder von seiner Person veröffentlicht werden dürfen.
Bei besonders gravierenden Verletzungen des Rechts am eigenen Bild kann vom Täter nicht nur die Löschung und Herausgabe des Bildmaterials, sondern auch eine nicht unerhebliche Geldentschädigung gefordert werden.
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Urheberrecht – Rechteklärung, Lizenzen, Honorare, Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung, Unterlassung, Auskunft,
Schadensersatz;
Abmahnung - Anwalt, München, Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing und unerlaubter Fotonutzung, Kanzlei Frommer Legal,
Bittorrent, Popcorn Time, Wiederholungsgefahr, vorbeugende Unterlassungserklärung, Vertragsstrafen;
Medienvertragsrecht - Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlungen, Überprüfung von Vertragskonditionen auf
Branchenüblichkeit;
Foto & Bildrechte - Verteidigung gegen Abmahnungen wegen unerlaubter Fotonutzung, MFM-Tarife;
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Presse & Medienrecht – Löschung negativer Bewertungen im Internet,
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Dr. Inge Schneider
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